Oberbürgermeister Dr. Keller ist gefordert.

Mehr Lärmschutz ist notwendig

im offenen Streckenabschnitt der A46 (Trog) in Düsseldorf Wersten - Bilk

WERSTEN aktiv erwartet

Erste Reklamation der Lärmprobleme
Erste Reklamation der Lärmprobleme erfolgte von den Anwohnern bereits 1986 nach der Inbetriebnahme der A46.

Mehr Lärmschutz an der A46 für die Bürger von Wersten und Bilk“ vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf und seine Unterstützung bei den für die A46 zuständigen übergeordneten Behörden und Ämter wegen der dauerhaften Ablehnung der berechtigten Forderungen.

Der Oberbürgermeister kann unter Berufung auf seine Fürsorgepflicht für die Stadt und die Gesundheit seiner Bürger in den Wohn- und Ruhebereichen in Wersten - Bilk mehr Lärmschutz an der A46 einfordern, auch wenn die Stadt Düsseldorf für die A46 nicht zuständig ist. Die A46 quert 2 Stadtgebiete und posaunt den weiter zunehmenden Straßenverkehrslärm gesundheitsschädlich den Bürgern der Stadt in die Ohren.
Das kann den Verantwortlichen der Stadt doch nicht gleichgültig sein.

Eine Mehrheit der Fraktionen im Stadtrat hat bisher für das Anliegen Unterstützung gezeigt und umgesetzt, jedoch der letzte echte wirksame Schritt „Geschwindigkeitsüberwachung“ fehlt noch.

Die Voraussetzungen sind gegeben, dass sich der Oberbürgermeister persönlich mit Rückenstärkung des Stadtrates für mehr Lärmschutz an der A46 einsetzen kann.

Diese Aufgabe ohne Einbeziehung von WERSTEN aktiv allein einem Verwaltungsbereich, wie dem Umweltamt zu überlassen, ist nicht ausreichend und hat bisher wenig Erfolg gezeigt.


Was 1985/1986 versprochen wurde

Der bisherige Umgang mit dem Problem

im Trogbereich der A46 in Wersten durch die Verantwortlichkeitsteilung von Stadt Düsseldorf, dem Land NRW mit der Bezirksregierung und dem Bund ist für die betroffenen Bürger und WERSTEN aktiv nicht akzeptabel.

Hier muss die Politik aktiver werden, Lösungswege finden und ggf. die Rechtslage verändern.

In diesem Sinne ist der Hilferuf um Unterstützung durch den Oberbürgermeister zu verstehen
.

Antwort auf den Hilferuf

erfolgte im Juni 2021 durch das vom Oberbürgermeister mit der Antwort beauftragte Umweltamt, in dem die ablehnende Begründung der Bezirksregierung wiederholt und bedauert wird. Abschließend wurde eine von der Verwaltung beauftragte Lärmmessung im diskutierten Bereich der A46 erwähnt, deren Termin für ein finales Ergebnis bis heute noch aussteht.

Neue Lärmmessungen, selbst wenn sich daraus ein positives Ergebnis für die Forderung nach mehr Lärmschutz ergibt, werden die Rechtslage zum Lärmschutz für Verkehrswege im Bestand von Land und Bund sicher nicht ohne den politischen Druck der betroffenen Kommunen verändern.

Für eine klare Zustimmung zu mehr Lärmschutz ist hier der politische Wille aller erforderlich, die um das Wohl der Stadt bemüht sind.

Es wurde vom Umweltamt kein erneuter Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen, obwohl die erstmals zugestandenen erheblichen Abweichungen von der Geschwindigkeitsbegrenzung dazu genügend Argumente geliefert haben.
Es ist sehr bedauerlich, dass hierbei keine persönliche Antwort des Oberbürgermeisters erfolgte und es zu keinem klärenden Gespräch mit WERSTEN aktiv gekommen ist, obwohl er doch direkt angesprochen wurde.

Hilferuf an den Oberbürgermeister Thomas Geisel

erfolgte im Mai 2019 durch WERSTEN aktiv im Gespräch mit der Bitte um Unterstützung eines erneuten Versuches bei der Bezirksregierung eine Zustimmung für mehr Lärmschutz zu erreichen.
Dies wurde vom Oberbürgermeister in eine erneute Forderung an die BR umgesetzt.

Geschwindigkeitskontrollen für mehr Lärmschutz
Geschwindigkeitskontrollen für mehr Lärmschutz Wir fordern die Umsetzung der bestehenden Verwaltungsvorschriften auf den lärmverursachenden Straßen.

Keine Anwendung bestehender Verwaltungsvorschrift
durch die Bezirksregierung, die nicht bereit ist Maßnahmen im genannten Bereich der A46 umzusetzen, obwohl dazu seit 2013 eine Verwaltungsvorschrift im folgenden Ministerialblatt besteht.

Ministerialblatt MBI. NRW Ausgabe 2013 Nr.14

Auszug:

„…….. wird aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung eine
Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt, bedarf es keiner Beteiligung der Unfallkommission.“


Trotzdem ist "Fehlender Unfall-Schwerpunkt" bis heute das Hauptargument der Ablehnung!


Hier sei doch einmal die Frage gestattet: Wieviele Tote, Verletzte und Sachschäden müssen es denn sein, um endlich Tempoverstösse zu vermeiden ?
Selbst der ADAC hat auf die Unfallgefahr bei unkontrolliertem Tempo auf dem Streckenabschnitt der A46 in und zwischen den Tunneln von Wersten-Bilk insbesondere bei Gefahrguttransporten verwiesen.

Unterstützung durch den Oberbürgermeister

erfolgte 2020 mit einem erneuten Anlauf die Bezirksregierung von der Notwendigkeit zu mehr Lärmschutzmaßnahmen an der A46 zu überzeugen.
Erstmalig und überraschend wurde von der Bezirksregierung die Überschreitung der Geschwindigkeiten im betroffenen Bereich der A46 zugegeben und wie folgt dokumentiert:

Auszug aus dem Antwortschreiben der Bezirksregierung :
je nach Verkehrsdichte wird häufig zu schnell gefahren“ mit Varianz von 10–16 km/h sowie „ auch die V85-Geschwindigkeiten liegen „zwischen 8 und 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.“

Diese Feststellung zeigt auf, dass die Bezirksregierung entgegen aller vorherigen Behauptungen offensichtlich über aussagekräftige Messwerte verfügt, obwohl dies immer wieder abgestritten und die von WERSTEN aktiv verwendeten Auswertungen aus Messungen von Straßen NRW als falsch zugeordnet, falsch gemessen und falsch ausgewertet deklariert wurden.

Wieso werden Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Stadtstrassen mit Bussgeldern bzw Strafen geahndet und auf BABs von der BZ als „Anpassung an den fließenden Verkehr bezeichnet.

Problemfelder

Lärmquellen des Straßenverkehrs
für den hier von WERSTEN aktiv geforderten Lärmschutz sind die A46, die Werstener Straße und das Werstener Kreuz mit der Kölner Landstraße einschließlich des ÖPNV mit Bus und Bahn.

Höhere Lärmpegel als berechnet durch doppelten Verkehr und viele Tempo-Verstöße
über die schon überschrittenen Grenzwerte hinaus ergeben sich, setzt man nun die von der Bezirksregierung zugestandenen erhöhten Geschwindigkeitswerte in die Lärmberechnungen zusammen mit nun mehr als täglich 120.000 Fahrzeugen ein.

Nutzt man als Basis für die Schallpegelerhöhung die bis 80 km/h anerkannten Vorbeifahrtpegel und extrapoliert die Kurven der Fahrzeugtypen mit den realen überhöhten Geschwindigkeiten, ergibt sich zwangsläufig eine zusätzliche Pegelerhöhung.
Zudem birgt die gesetzliche Verordnung zur Bestimmung der Lärmbelastung per Berechnung erhebliche Fehler, die zu realitätsfernen Ergebnissen der Lärmbelastung führen. Insbesondere führt die Mittelwertbildung einzelner Messwerte über die Zeit zu niedrigen Berechnungswerten der Lärmbelastung.
Die gesundheitsschädliche Lärmbelastung erreicht das menschliche Ohr aber nicht als Mittelwert, sondern als Summe verschiedener Einzelgeräusche über die Zeit vor dem Hintergrund eines dauerhaften Grundgeräusches.

Für den hier umstrittenen Streckenbereich fehlt eine Messung der aktuellen Verkehrsdaten für eine Lärmberechnung gemäß der heute gültigen Berechnungsmethode.

Verdoppelung der Verkehrsleistung
erfolgte seit dem Bau der A46 mit starker Steigerung des Lkw-Verkehrs. Dies wird bei der aktuellen Lärmbeurteilung durch die verantwortlichen Ämter nicht berücksichtigt

Attraktivität der Stadt muss erhalten bleiben

Stadtqualität hat auch mit Wohnqualität, Wohlgefühl und Gesundheit in den Stadtbezirken zu tun und darum ist besserer Lärmschutz notwendig für Schutz und Besserung der Attraktivität des Wohnumfeldes als Beitrag zur positiven Stadtentwicklung von Düsseldorf..
An vielen anderen Orten wurde schon mehr Lärmschutz realisiert, so ist auch im Stadtgebiet von Köln Lärmschutz an der BAB gelungen.
Warum soll dies nicht auch für Düsseldorf möglich sein?

Erste Reklamation der Lärmprobleme
erfolgte von den Anwohnern bereits 1986 nach der Inbetriebnahme der A46, teure umfangreiche Lärmmessungen belegten div. Fehler, an einer Stelle in der Einfahr nach Osten wurde nachgebessert. Schon mehr als 35 Jahre leiden und erkranken Bürger und es ist fast nichts geschehen, obwohl der volkswirtschaftliche Schaden längst die Kosten für Schutzmaßnahmen überschritten hat.

Die Zuständigkeit für den Lärmschutz
beim Bau der A46 im offenen Trogbereich zwischen Wersten und Bilk, einschließlich Lärmschutz, lag laut Landschaftsverband bei der Stadt Düsseldorf.

Heute liegt die Zuständigkeit für diesen Bereich bei der Stadt Düsseldorf für den Stadtverkehr und davon getrennt bei Straßen NRW allein nur für den Autobahnverkehr der A46. ( heute Bundesbehörde)
Beide sehen nur ihren jeweiligen Lärmpegel im Zuständigkeitsbereich und missachten die Summenpegel der div. Quellen der Lärmbelastung.
So lässt sich offenbar jede Lärmschutzforderung besser abschmettern.

Unzureichende Maßnahmen bisher

Werstener Straße erhielt Tempolimit 60 km/h
Düsseldorf richtete das Tempolimit ein, allerdings mit wenig Wirkung, da das Tempolimit nicht kontrolliert wird.

Straßen NRW brachte Flüsterasphalt (kein OPA) auf
die Fahrbahn der A46 im Bereich des Troges, allerdings in unzureichendem Ausführung an den Tunnelmündungen und unter Auslassung der Zu- und Ausfahrt-Rampen.
Der Trompeteneffekt an den Tunnelmündungen wurde nicht behoben und der Hochlagenteil der Werstener Straße wurde nicht beachtet.

Stadt Düsseldorf erstellte Gutachten
als Bauträger mit dem Ergebnis, dass die zu hohe Lärmbelastung bestätigt, der unzureichende Lärmschutz anerkannt und Verbesserungen als notwendig empfohlen wurden.
Der Stadtrat beschloss darauf die Installation eines vollkommen ungeeigneten Bretterzaunes (heute verfallen) als Lärmschutz für rund 100.000 DM mit dem Argument Zitat: "Was man nicht sieht, kann man auch nicht hören!". Zitat: H. Waaser

  • Fehlender Lärmschutz A46 Südseite

  • A 46 Abfahrt Wersten ohne Schallschutz

  • Lärmschutzlücken nach Süden W-Kreuz

  • Maroder Pseudo Lärmschutz

  • Werstener Straße über A46 ergibt doppelte Lärmbelastung

  • Strassenbahntrasse 4 Linien ohne Lärmschutz

  • Bundesstr. hochgelegte Trassenführung ohne Lärmschutz

  • Abfallender Lärmschutzwall zum Düsseldörfchen

  • A46 abgesenkter Lärmschutzwall Höhe Baggersee

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Unsere Info-Briefe erscheinen in unregelmäßigen Abständen und informieren Sie über die aktuelle Lärm-Situation in Wersten - Bilk sowie über unsere zukünftigen Aktionen und Maßnahmen.

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WERSTEN aktiv

Initiative für mehr Lärmschutz in Wersten - Bilk
Am Gansbruch 35a 40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 751805
Telefax: 0211 1705927
E-Mail: kontakt@wersten-aktiv.info

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Wersten aktiv
Initiative für mehr Lärmschutz in Wersten - Bilk

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Dipl.-Ing. Eckart Schunk
Am Gansbruch 35a 40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 751805 Telefax: 0211 1705927
E-Mail: kontakt@wersten-aktiv.info

Eckart Schunk, Dipl.-Ing.
Sprecher
Horst Sauter, Dipl.-Ing.
Mediensprecher

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Dr. Silke Fredrich, Journalistin
1. Stellvertreterin
Dr. med. Viktor Jörgens,
Arzt
2. Stellvertreter

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